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Die Bosse organisiert Impftermine

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

da es jetzt auch die Empfehlung der ständigen Impfkommission gibt, eine COVID-19-Impfung bei Kindern zwischen 12 - 17 Jahren vorzunehmen, hat sich die Bosse Schule darum bemüht, exklusiv für unsere Schule Impftermine im Impfzentrum zu buchen. Alle Schüler*innen ab 12 Jahren der Bosse Schule und deren Eltern haben die Möglichkeit, sich am Montag, dem 30. August zwischen 10 und 18 Uhr im Impfzentrum der Stadt Bielefeld (Stadthalle) impfen zu lassen.

 

Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren dürfen über ihre Impfung selbst entscheiden und benötigen keine Einverständniserklärung von ihren Erziehungsberechtigten.

 

Schülerinnen und Schüler von 12 bis 15 Jahren sollten von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, können aber auch ohne die Begleitung geimpft werden, wenn die Einsichtsfähigkeit des/der Minderjährigen der impfenden Ärztinnen und Ärzten gegenüber ersichtlich ist.

 

Für Aufklärung und Beratung aller 12- bis 17-Jährigen stehen während der gesamten Zeit Hausärzt*innen zur Verfügung. Ab 14 Uhr sind auch Kinder- und Jugendärzt*innen und für ein Beratungsgespräch - wenn von Ihnen gewünscht -  im Impfzentrum.

 

Alle Schülerinnen und schüler benötigen folgende Unterlagen:

  • Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Geburtsurkunde
  • Impfausweis (soweit vorhanden - Das Impfzentrum impft auch, wenn kein Impfausweis vorgelegt werden kann und stellt dann eine Impfbescheinigung aus.)
  • Krankenversichertenkarte
  • Aufklärungsbogen
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Aufklärungsbogen
Aufklaerungsbogen mRNA Stand 20.07.2021.
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  • Anamnesebogen und Einwilligung
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Anamnesebogen und Einwilligung
Einwilligung und Anamnese mRNA Stand_20.
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Zusätzlich benötigen alle 12- bis 15-Jährigen folgende Unterlagen:

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Bescheinigung für Impfungen von Kindern und Jugendlichen von 12 bis 15 Jahren
Bescheinigung Impfung Kinder und Jugendl
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Zusätzlich benötigen alle 12- bis 15-Jährigen mit dementsprechenden Vorerkrankungen nach §3 und §4 Corona Impfverordnung:

Ein Attest des (Kinder)- Arztes, der diese Vorerkrankung(en) nachweist.

Sollte eine Begleitung Ihres Kindes zum Impfen nur vormittags möglich sein, kann Ihr Sohn / Ihre Tochter an dem Vormittag dem Unterricht fernbleiben. Als Nachweis reicht die entsprechende Impfbescheinigung aus, die Ihr Kind am nächsten Schultag der Klassenleitung vorzeigt.

 

Sollten Sie Ihr Kind nicht begleiten können, denken Sie bitte daran alle Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitzugeben.

 

Herzliche Grüße

A. Prochnau