notbetreuung an der bosse schule

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

das Ministerium hat am 6. Mai 2020 die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus  im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) erneut geändert. Öffentliche Schulen, Ersatzschulen, Ergänzungsschulen, Kitas und Kindertagespflegestellen bleiben nun mindestens bis zum 10. Mai geschlossen.

Die bisherigen Regelungen zur sogenannten Notbetreuung von Kindern in Schulen und Kitas sowie bei Kindertagespflegepersonen bleiben im Prinzip bestehen.

 

Die aktuellen Vordrucke für die Beantragung der Notbetreuung finden Sie hier:

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Vordruck für Beschäftigte in sog. systemrelevanten Tätigkeitsbereichen
Systemrelevante Berufe-Elternerklaerung
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Vordruck für erwerbstätige Alleinerziehende bzw. für Alleinerziehende in einer Abschlussprüfung im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung
Alleinerziehung-Elternerklaerung und Arb
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Den Link zur offiziellen Internetseite der Stadt Bielefeld mit allen Informationen finden sie zusätzlich hier.